12-08-2011, 15:34
Markus, da schon der 2. Thread deswegen aufgemacht wird wird es auch nichtanders, als ich es schon letzten Monat geschrieben habe.
Dann mal eine Gegenfrage: Warum gibt es überhaupt internationale Abkommen wegen Unterhaltsvollstreckung (siehe Haager Abkommen 2007) wenn die deutschen Gesetze (nach deiner Vermutung) eh in der ganzen Welt zählen sollen?
Nochmal: Eine Auskunftspflicht besteht nur innerhalb Deutschlands und PUNKT. Wenn du keine Auskunft geben willst und nicht in Deutschland lebst, brauchst du dies auch nicht zu tun. Da können sich die deutschen Behörden auf den Kopf stellen, es besteht keine pflicht dazu.
Selbst innerhalb Deutschland geben viele Auskunftspflichtige keine Auskunft über ihr Einkommen und/oder Vermögen und sagen, sucht Euch die Infos woanders, von mir erfahrt ihr nichts.
Das Problem ist nämlich, das die deutsche Justiz/Behörden in Deutschland viele Möglichkeiten haben an diese benötigten Informationen zur Berechnung der Unterhaltshöhe heranzukommen. (Finanzamt, Einwohnermeldeamt, Kraftfahrtbundesamt ect.).
Bei einem im Ausland lebenden Pflichtigen ist das nicht einfach bis unmöglich. Denn die ausländischen Behörden brauchen keine Infos heraus zu geben (und tun dies eigentlich nie).
Genau deswegen versuchen sie es mit der "Auskunftspflicht" zuerst beim vielleicht unwissenden Unterhaltsverpflichtenden um ihn somit zu übertölpeln Den deutschen Behörden ist es schlicht egal, ob sie die deutschen Gesetze überhaupt im Ausland zitieren dürfen oder nicht (dürfen sie nicht), sie vesuchen es halt. Warscheinlich hat sich eh noch keiner beschwert (ich habe es gemacht, danach nie wieder zitierten BGB Gesetzestext oder ZPO bekommen).
gleichgesinnter
Dann mal eine Gegenfrage: Warum gibt es überhaupt internationale Abkommen wegen Unterhaltsvollstreckung (siehe Haager Abkommen 2007) wenn die deutschen Gesetze (nach deiner Vermutung) eh in der ganzen Welt zählen sollen?
Nochmal: Eine Auskunftspflicht besteht nur innerhalb Deutschlands und PUNKT. Wenn du keine Auskunft geben willst und nicht in Deutschland lebst, brauchst du dies auch nicht zu tun. Da können sich die deutschen Behörden auf den Kopf stellen, es besteht keine pflicht dazu.
Selbst innerhalb Deutschland geben viele Auskunftspflichtige keine Auskunft über ihr Einkommen und/oder Vermögen und sagen, sucht Euch die Infos woanders, von mir erfahrt ihr nichts.
Das Problem ist nämlich, das die deutsche Justiz/Behörden in Deutschland viele Möglichkeiten haben an diese benötigten Informationen zur Berechnung der Unterhaltshöhe heranzukommen. (Finanzamt, Einwohnermeldeamt, Kraftfahrtbundesamt ect.).
Bei einem im Ausland lebenden Pflichtigen ist das nicht einfach bis unmöglich. Denn die ausländischen Behörden brauchen keine Infos heraus zu geben (und tun dies eigentlich nie).
Genau deswegen versuchen sie es mit der "Auskunftspflicht" zuerst beim vielleicht unwissenden Unterhaltsverpflichtenden um ihn somit zu übertölpeln Den deutschen Behörden ist es schlicht egal, ob sie die deutschen Gesetze überhaupt im Ausland zitieren dürfen oder nicht (dürfen sie nicht), sie vesuchen es halt. Warscheinlich hat sich eh noch keiner beschwert (ich habe es gemacht, danach nie wieder zitierten BGB Gesetzestext oder ZPO bekommen).
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum