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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#15
(12-08-2011, 18:11)Ausgeblutet schrieb: Das ist sehr gut zu wissen, denn NGOs/Inkassofirmen/Privatinstitut sind nun eben KEINE Behörden und dürfen somit auch keine amtliche Anfragen ans Ausland schicken.

Das spielt keine Rolle, weil diese Aufgabe das "Bundesamt für Justiz" macht, wie oben schon geschrieben. Das durchaus eine Behörde ist.

Das dijuf ist ein (staatsfinanziertes) Institut, das z.B. Rechtsgutachten und Hilfestellungen direkt für die Jugendämter macht. Das Gegengewicht fehlt wie üblich, es gibt kein staatsfinanziertes Institut, das kostenlos Rechtsgutachten und Hilfestellungen für und im Sinne von Unterhaltspflichtigen erstellt.
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RE: Anwendung u. Umfang v. Auskunftspflicht für EUAusländer,die in NICHT EU Ausland leben - von p__ - 12-08-2011, 18:35

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