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Alleinerziehende: Verurteilt zum 16-Stunden-Tag
#10
Ganz neu die Argumentation von Edith Schwab (kennt die jemand?): Also der Part, welcher laut Gesetz dazu verdonnert wurde den kompletten finanziellen Kindesunterhalt zu tragen kann nicht dazu herangezogen werden auch noch das Kind zu betreuen, da er zur Erfüllung seiner Unterhaltspflicht einer möglichst vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen muß.

Dies verwendet Frau S. nunmehr zugunsten der "Mütter", welche ja auch arbeiten gehen sollen, nur stattdessen noch nebenbei die Kinder betreuen muß.

Was Edith hier übersieht: Mann bezahlt tatsächlich nicht nur sein Essen und das der Kinder, nein - auch Mutti muß etwas bezahlen und zwar ihr eigenes Fresschen und sonst gar nichts. Dazu bekommt sie noch den Alleinerziehendenzuschlag und Mietzuschuß und viele Zückerchen von der Helferindustrie.

Da hätte ich damals in den 90ern gern getauscht und heute nochmal so gern. Schade, daß Frontal21 sich herabläßt über solche Jammerweiber zu berichten als wären sie Opfer unserer Gesetze; schließlich sind sie die willigen Ausführer derselben. Niemand hat sie jemals dazu gezwungen mit dem Ehegattensplitting etliche tausend Euro vom Staat in den [Unterschreitung des Mindestniveaus] geschoben zu bekommen.

Ich muß wieder böse weinen hier!
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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RE: Alleinerziehende: Verurteilt zum 16-Stunden-Tag - von Mephistopheles - 08-08-2011, 14:44
RE: Alleinerziehende: Verurteilt zum 16-Stunden-Tag - von Telepapi - 16-08-2011, 21:59

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