Natürlich ist auch das väterdiskriminierende Gendiagnostikgesetz letztlich in Wirklichkeit eine Benachteiligung der armen Frauen.
Die Süddeutsche bietet eine tolle Stilblüten-Sammlung vornehmlich die Strafrechtlerin Prof. Monika Frommel zitierend. Sie meint:
"Es kann sich keine Frau mehr leisten, einem Mann ein Kind unterzuschieben", sagt Monika Frommel, Professorin für Strafrecht an der Universität Kiel: "Das würde allzu schnell aufgedeckt."
Abenteuerlich wird es nicht nur damit:
Schwangere Frauen dürfen nach Paragraph 17 Absatz 6 nicht herausfinden, wessen Baby sie austragen. Dieser Absatz verstößt in den Augen der Strafrechtlerin Frommel gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Recht auf reproduktive Freiheit. "Ich halte ein solches Informationsverbot für evident rechtswidrig", sagt sie. "Frauen müssen schließlich schon vor der Geburt und nicht erst danach familienplanend tätig sein."
Familienplanend aus Sicht der Frau (die alleine ein Recht auf "reproduktive Freiheit" haben soll) heißt wohl dreierlei: Einerseits Unterhaltsmaximierungsoptimierung (mit welchem muss ich über mehr Geld reden?) und außerdem Diskriminierungvorbereitung (welchen Vater schließe ich vorsorglich von Kontakt und Sorgerecht aus?) und drittens letztlich Familieneugenik: Finales Nichtwissen durch Abtreibung .
Dass Zypries das Gesetz eher in der Absicht gemacht hat, genau den Vätern die Chance auf Wissen so schwer wie möglich zu machen, kommt mit keiner Silbe vor. Väterdiskriminierung ist ja schließlich keine erwähnenswerte Menschenrechtsproblematik.
Vermutlich denken sich die zu Wort kommenden: Gleichstellung ist wenn Frauen erlaubt wird, was bei Männern bestraft wird. ;-) Den Rest lest selbst.
http://www.sueddeutsche.de/wissen/2.220/...-1.1129604
Die Süddeutsche bietet eine tolle Stilblüten-Sammlung vornehmlich die Strafrechtlerin Prof. Monika Frommel zitierend. Sie meint:
"Es kann sich keine Frau mehr leisten, einem Mann ein Kind unterzuschieben", sagt Monika Frommel, Professorin für Strafrecht an der Universität Kiel: "Das würde allzu schnell aufgedeckt."
Abenteuerlich wird es nicht nur damit:
Schwangere Frauen dürfen nach Paragraph 17 Absatz 6 nicht herausfinden, wessen Baby sie austragen. Dieser Absatz verstößt in den Augen der Strafrechtlerin Frommel gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Recht auf reproduktive Freiheit. "Ich halte ein solches Informationsverbot für evident rechtswidrig", sagt sie. "Frauen müssen schließlich schon vor der Geburt und nicht erst danach familienplanend tätig sein."
Familienplanend aus Sicht der Frau (die alleine ein Recht auf "reproduktive Freiheit" haben soll) heißt wohl dreierlei: Einerseits Unterhaltsmaximierungsoptimierung (mit welchem muss ich über mehr Geld reden?) und außerdem Diskriminierungvorbereitung (welchen Vater schließe ich vorsorglich von Kontakt und Sorgerecht aus?) und drittens letztlich Familieneugenik: Finales Nichtwissen durch Abtreibung .
Dass Zypries das Gesetz eher in der Absicht gemacht hat, genau den Vätern die Chance auf Wissen so schwer wie möglich zu machen, kommt mit keiner Silbe vor. Väterdiskriminierung ist ja schließlich keine erwähnenswerte Menschenrechtsproblematik.
Vermutlich denken sich die zu Wort kommenden: Gleichstellung ist wenn Frauen erlaubt wird, was bei Männern bestraft wird. ;-) Den Rest lest selbst.
http://www.sueddeutsche.de/wissen/2.220/...-1.1129604
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #