17-08-2011, 20:05
o.K. ! Danke !
Alternative 1 : (und zudem wohl die im Moment Schlechteste) : Du übernimmst die Raten der Wohnung und die Frau ist sofort weg. Höchstwahrscheinlich MIT Kind und außerdem bist Du dann sowieso pleite.
Alternative 2 : Kreditnehmer bist Du / Eigentümer die Eltern. Absicherung des Kredites läuft aber auch über das Grundbuch der Eltern. Du erklärst der Bank gegenüber die Zahlungsunfähigkeit. Folge : Kreditkündigung / Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Danach Verwertung der Sicherheiten - sprich "Haus der Eltern". Gehen wir geschickt vor, verwerten sie vielleicht ohne den EV von Dir zu verlangen.
Nachteil : Du überwirfst Dich mit Deinen (verbohrten Eltern)
Vorteil : Die Frau bleibt noch bei der Stange (zumindest politisch ;-) und Dein Kind ist bei Dir. (Kannst Dich später immernoch trennen, wenn die Ausgangslage günstiger ist und wir das mit Deinem JETZIGEN Haus geklärt haben!!!
Bei Alternative 2 fliegt Deinen (verbohrten) Eltern die Bude nämlich um die Ohren und sie sind im Zugzwang. Entweder sie vermieten dann doch (und das werden sie tun...grins) oder sie spinnen völlig.
Naja, so was kommt auch in den besten (anderen) Familien vor - glaub mir ;-)
Machst Du das nicht, fliegt Dir ALLES um die Ohren und der Spruch des Anwalts trifft zu : Verdammt schlechte Karten !
Mach einen Schnitt ! Wenn Deine Eltern Dein Wohl wünschen, kommen Sie Dir entgegen. Wünschen Sie es nicht, dann "Ade" und zieh das Ding durch, sonst ist nichts mehr zu retten.
Und bitte NIE MEHR Kreditverträge unterschreiben und nicht gleichzeitig auch EIGENTÜMER sein. Mensch! Naja, wie gesagt : Hinter'm Pflug ist geackert.....
Alternative 1 : (und zudem wohl die im Moment Schlechteste) : Du übernimmst die Raten der Wohnung und die Frau ist sofort weg. Höchstwahrscheinlich MIT Kind und außerdem bist Du dann sowieso pleite.
Alternative 2 : Kreditnehmer bist Du / Eigentümer die Eltern. Absicherung des Kredites läuft aber auch über das Grundbuch der Eltern. Du erklärst der Bank gegenüber die Zahlungsunfähigkeit. Folge : Kreditkündigung / Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Danach Verwertung der Sicherheiten - sprich "Haus der Eltern". Gehen wir geschickt vor, verwerten sie vielleicht ohne den EV von Dir zu verlangen.
Nachteil : Du überwirfst Dich mit Deinen (verbohrten Eltern)
Vorteil : Die Frau bleibt noch bei der Stange (zumindest politisch ;-) und Dein Kind ist bei Dir. (Kannst Dich später immernoch trennen, wenn die Ausgangslage günstiger ist und wir das mit Deinem JETZIGEN Haus geklärt haben!!!
Bei Alternative 2 fliegt Deinen (verbohrten) Eltern die Bude nämlich um die Ohren und sie sind im Zugzwang. Entweder sie vermieten dann doch (und das werden sie tun...grins) oder sie spinnen völlig.
Naja, so was kommt auch in den besten (anderen) Familien vor - glaub mir ;-)
Machst Du das nicht, fliegt Dir ALLES um die Ohren und der Spruch des Anwalts trifft zu : Verdammt schlechte Karten !
Mach einen Schnitt ! Wenn Deine Eltern Dein Wohl wünschen, kommen Sie Dir entgegen. Wünschen Sie es nicht, dann "Ade" und zieh das Ding durch, sonst ist nichts mehr zu retten.
Und bitte NIE MEHR Kreditverträge unterschreiben und nicht gleichzeitig auch EIGENTÜMER sein. Mensch! Naja, wie gesagt : Hinter'm Pflug ist geackert.....