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AG Westerburg 2020Js 9276/10.31 Ds Unterhaltspflichtverletzung 6 Monate Haft
#6
@karlma : Es gab gar kein Teilgeständnis. Ich habe nur noch mit dem "Kopp genickt" und machen lassen. Das ist ein schönes Gefühl vor Öffentlichkeit so nieder gemacht zu werden. Ich weiß wirklich nicht, wo ich geständig gewesen sein soll.
Der Hammer ist ja noch folgender : Ich soll Rechtsmittelverzicht anerkannt haben. Folgendes sagte der Richter :
"So, sie haben 8 Tage Zeit Widerspruch ein zu legen. Nehmen Sie das Urteil nun an ?" Darauf nickte ich mit dem Kopf. Das hat Er dann als Rechtsmittelverzicht ins Protokoll gebracht.
Nun versucht mein Anwalt (auch der von Camper) über eine Beschwerde beim OLG das Ding vom Eis zu bekommen. Daraufhin musste der Richter (die erste Beschwerde ist beim Landgericht Koblenz abgeschmettert worden), eine dienstliche Stellungnahme abgeben.
In der Stellungnahme steht :"Der Angeklagte hat ein schwaches Erinnerungsvermögen. Er hat mit Worten den Rechtsmittelverzicht, der laut vorgelesen wurde, genehmigt."
Der Hammer ist, dass es NIE vorgelesen wurde.
Ich habe unter Anderem gegen den Richter Strafantrag wegen Rechtsbeugung und Nötigung gestellt.
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RE: Amtsgericht Westerburg/Westerwald 2020Js 9276/10.31 Ds - von Nappo - 18-08-2011, 09:31

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