18-08-2011, 09:36
Die Gegenseite hat seinerzeit eine Auskunftsklage eingereicht mit der Begründung, ich würde nicht vollständig Auskunft erteilen wollen. Das ist unrichtig. Wir haben immer Auskunft erteilt.
Die Gegenseite ging davon aus, dass ich Einkünfte verschweige und nicht angebe. Es hat sich rausgestellt, dass das nicht wahr ist.
Dann hat nach über einem jahr die Gegenseite die Klage zurück gezogen. Gestern kam ein Schreiben des Amtsgerichtes, in dem der Richter die Kosten mir auferlegt und außerdem noch die PKH keine Aussicht auf Bewilligung gehabt hätte und deshalb auch abgelehnt würde.
Ich hätte ja erst im Juni diesen Jahres vollständig Auskunft erteilt, wobei ich mich allerdings geweigert hätte meine Kontonummer anzugeben.
Was hat meine Kontonummer damit mzu tun, wobei nach dieser auch nie gefragt wurde ?
Ich werde jetzt trotzdem Beschwerde einlegen wegen der Kosten und beantragen, dass diese der Gegenseite auferlegt werden, da Auskunft schon fürher erteilt wurde.
Meine Anwältin, die mit diesen Sachen bafsst war, sagte nur, die Kosten wären ja nicht so hoch und außerdem würde es ja stimmen, dass wir nicht vollständig Auskunft erteilt hätten? Hä? Da blicke ich gar nicht mehr durch.
Mittlerweile habe ich festgestellt, dass diese Frau ihren Beruf wohl sehr verfehlt hat. Die hat mich reingerissen und nie irgend etwas erreichen können.
Die Gegenseite ging davon aus, dass ich Einkünfte verschweige und nicht angebe. Es hat sich rausgestellt, dass das nicht wahr ist.
Dann hat nach über einem jahr die Gegenseite die Klage zurück gezogen. Gestern kam ein Schreiben des Amtsgerichtes, in dem der Richter die Kosten mir auferlegt und außerdem noch die PKH keine Aussicht auf Bewilligung gehabt hätte und deshalb auch abgelehnt würde.
Ich hätte ja erst im Juni diesen Jahres vollständig Auskunft erteilt, wobei ich mich allerdings geweigert hätte meine Kontonummer anzugeben.
Was hat meine Kontonummer damit mzu tun, wobei nach dieser auch nie gefragt wurde ?
Ich werde jetzt trotzdem Beschwerde einlegen wegen der Kosten und beantragen, dass diese der Gegenseite auferlegt werden, da Auskunft schon fürher erteilt wurde.
Meine Anwältin, die mit diesen Sachen bafsst war, sagte nur, die Kosten wären ja nicht so hoch und außerdem würde es ja stimmen, dass wir nicht vollständig Auskunft erteilt hätten? Hä? Da blicke ich gar nicht mehr durch.
Mittlerweile habe ich festgestellt, dass diese Frau ihren Beruf wohl sehr verfehlt hat. Die hat mich reingerissen und nie irgend etwas erreichen können.