19-08-2011, 21:23
Stichtag ist die Rechtswahrungsanzeige; Forderungen 2 Jahre rückwirkend;
was willst Du da verstecken/vermeiden ?
Verweigerte Entziehung/Behandlung; reicht nicht; ICH muß beweisen dass
der Unterhaltsberechtigte vorsätzlich und seine Handlungsweise erkennend
seine Pflegebedürftigkeit verschuldet hat; wer kann denn das ?
Die Richterin hat selbst da gelogen; das ganze Thema wird im Urteil nicht
erwähnt. Es wurde daraus: Der Kläger behauptet immer wieder seine Mutter
sei Alkoholikerin. Man wird noch als blöde hingestellt
Für die vermietete Hütte mußte ich 3 Jahre die Hälfte der Tilgung abgeben;
für meine Wohnung wird mir ein geldwerter Vorteil berechnet der in etwa
die anerkannten Belastungen aufhebt.
Verstehst Du meinen Hass auf die BRD ? Wenn man alles zerstört bekommt was
man sich in 20 Jahren aufbaute; vom Munde absparte.
Ich bin jetzt ganz ruhig geworden; mal sehen ob bestimmte Leute die Zivilcourage
besitzen die sie von anderen einfordern
Gruß
was willst Du da verstecken/vermeiden ?
Verweigerte Entziehung/Behandlung; reicht nicht; ICH muß beweisen dass
der Unterhaltsberechtigte vorsätzlich und seine Handlungsweise erkennend
seine Pflegebedürftigkeit verschuldet hat; wer kann denn das ?
Die Richterin hat selbst da gelogen; das ganze Thema wird im Urteil nicht
erwähnt. Es wurde daraus: Der Kläger behauptet immer wieder seine Mutter
sei Alkoholikerin. Man wird noch als blöde hingestellt
Für die vermietete Hütte mußte ich 3 Jahre die Hälfte der Tilgung abgeben;
für meine Wohnung wird mir ein geldwerter Vorteil berechnet der in etwa
die anerkannten Belastungen aufhebt.
Verstehst Du meinen Hass auf die BRD ? Wenn man alles zerstört bekommt was
man sich in 20 Jahren aufbaute; vom Munde absparte.
Ich bin jetzt ganz ruhig geworden; mal sehen ob bestimmte Leute die Zivilcourage
besitzen die sie von anderen einfordern
Gruß