19-08-2011, 21:53
Zu der Abberufung als Gleichstellungsbeauftragte wäre das gut gewesen, aber zur Abberufung als Kindergartenleiterin fehlt uns der Einblick. Ich weiss nicht, ob es schon wegen der Schulwerbung eine Abmahnung gab und ich denke, man wird das alles im Arbeitsrecht abhandeln wollen.