20-08-2011, 08:47
Offensichtlich funktioniert unsere Rechtswesen ähnlich einem Thread zur T-FAQ - manchmal wird´s off topic, Nebenkriegsschauplätze und anliegende, aber doch sachfremde Themen werden beackert.
Hier geht es um fragwürdige und eine Kindheit andauernde juristische Auseinandersetzungen, in Verbindung mit der Grundsatzfrage ob Gerichte überhaupt dazu taugen Eltern auf einen gemeinsamen Kurs zu bringen.
Solche Fragen werden regelmäßig während Fachtagungen erörtert, zu denen Juristen auf Psychologen und betroffene Laien treffen und können nur relativ werden.
Aus der Beratungspraxis kann ich berichten, dass die Bereitschaft zur juristischen Auseinandersetzung mit der Dauer und steigenden Kosten auf der Seite abnimmt, die nicht in den Genuss von VKH kommt und willkürlich als "familienfern" eingestuft wurde.
Auch die Erfolgsaussichten sind aus empirischer Sicht eher bescheiden zu nennen.
Mit finanziellem Risiko im Genick und liefe man Gefahr mit willkürlich gestellten Anträgen Teile der elterlichen Sorge zu riskieren, wäre der initiativen Antragswut von Seiten der meist VKH-Beziehenden häufig beizukommen.
Über die Anzahl der Anträge, sowie deren einzelne Anliegen, zeichnet sich hin und wieder relativ deutlich und rückblickend ein Gesamtbild bezüglich Ambition(en) ab, auch für engagierte Richter/innen.
Mich wundert daher nicht, dass das BMJ mit der Absicht ins Land zog die bis zu .zig Verfahren an einzelne Richter zu binden.
Im Ansatz gut, wenn da nur nicht die Persönlichkeitsdefizite der Menschen unter den Roben wären.
Es ist naiv anzunehmen, dass sich insbesondere Fam.-Richter /innen als Persönlichkeiten nicht mit zunehmendem Alter, betreffend derer individueller Weltanschauung festigen würden, was regelmäßig in Pauschalisierungen mündet, wie auch bei denen, die ihnen gerade gegenüber sitzen - also, Psychologie bereits bei Antragstellung und -Annahme.
Es scheint, dass die über euch richtende Person am Ende seiner/ihrer Weisheit gekommen ist und keinen konstruktiven Weg mehr heraus findet.
Hier wäre ausnahmsweise eine Weitergabe sämtlicher Akten, an eine andere richtende Person geboten, mit der Absicht nun zügig und kindgerecht eine abschließende Regelung zu finden und diese durchsetzbar zu gestalten.
Den außergerichtlichen und aufklärenden Weg zu beschreiten halte ich für einen guten Rat an mindestens all diejenigen, deren Gerichtsakten bereits geschlossen wurden oder bei denen sich das abzeichnet, was zu erwarten ist: Entsorgung.
Begriffe wie "schneller" oder "gerechter" sind relativ und es ist zu erwarten, dass die gesellschaftliche Akzeptanz von Vätern in Familien noch eine Weile auf sich wird warten lassen müssen - zu stark wirken misandristische Kräfte noch dagegen.
Hier müssen sich auch die Frauen noch ein gutes Stück weit bewegen, was von der für sie bereiteten Couch aus und mit der Fernbedienung in der Hand - die den Manne steuern möge - derzeit schwer zu bewerkstelligen ist.
Euch noch ein sonniges Wochenende
Hier geht es um fragwürdige und eine Kindheit andauernde juristische Auseinandersetzungen, in Verbindung mit der Grundsatzfrage ob Gerichte überhaupt dazu taugen Eltern auf einen gemeinsamen Kurs zu bringen.
Solche Fragen werden regelmäßig während Fachtagungen erörtert, zu denen Juristen auf Psychologen und betroffene Laien treffen und können nur relativ werden.
Aus der Beratungspraxis kann ich berichten, dass die Bereitschaft zur juristischen Auseinandersetzung mit der Dauer und steigenden Kosten auf der Seite abnimmt, die nicht in den Genuss von VKH kommt und willkürlich als "familienfern" eingestuft wurde.
Auch die Erfolgsaussichten sind aus empirischer Sicht eher bescheiden zu nennen.
Mit finanziellem Risiko im Genick und liefe man Gefahr mit willkürlich gestellten Anträgen Teile der elterlichen Sorge zu riskieren, wäre der initiativen Antragswut von Seiten der meist VKH-Beziehenden häufig beizukommen.
Über die Anzahl der Anträge, sowie deren einzelne Anliegen, zeichnet sich hin und wieder relativ deutlich und rückblickend ein Gesamtbild bezüglich Ambition(en) ab, auch für engagierte Richter/innen.
Mich wundert daher nicht, dass das BMJ mit der Absicht ins Land zog die bis zu .zig Verfahren an einzelne Richter zu binden.
Im Ansatz gut, wenn da nur nicht die Persönlichkeitsdefizite der Menschen unter den Roben wären.
Es ist naiv anzunehmen, dass sich insbesondere Fam.-Richter /innen als Persönlichkeiten nicht mit zunehmendem Alter, betreffend derer individueller Weltanschauung festigen würden, was regelmäßig in Pauschalisierungen mündet, wie auch bei denen, die ihnen gerade gegenüber sitzen - also, Psychologie bereits bei Antragstellung und -Annahme.
Es scheint, dass die über euch richtende Person am Ende seiner/ihrer Weisheit gekommen ist und keinen konstruktiven Weg mehr heraus findet.
Hier wäre ausnahmsweise eine Weitergabe sämtlicher Akten, an eine andere richtende Person geboten, mit der Absicht nun zügig und kindgerecht eine abschließende Regelung zu finden und diese durchsetzbar zu gestalten.
Den außergerichtlichen und aufklärenden Weg zu beschreiten halte ich für einen guten Rat an mindestens all diejenigen, deren Gerichtsakten bereits geschlossen wurden oder bei denen sich das abzeichnet, was zu erwarten ist: Entsorgung.
Begriffe wie "schneller" oder "gerechter" sind relativ und es ist zu erwarten, dass die gesellschaftliche Akzeptanz von Vätern in Familien noch eine Weile auf sich wird warten lassen müssen - zu stark wirken misandristische Kräfte noch dagegen.
Hier müssen sich auch die Frauen noch ein gutes Stück weit bewegen, was von der für sie bereiteten Couch aus und mit der Fernbedienung in der Hand - die den Manne steuern möge - derzeit schwer zu bewerkstelligen ist.
Euch noch ein sonniges Wochenende
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)