21-08-2011, 15:18
@ Scuba; NEIN; im Elternunterhalt ist die Verpflichtung durch eigenes
Verschulden der Pflegebedürftigkeit enge Grenzen gesetzt.
Die Kassen sind aber leer; und wie im Kaiserreich, Diktatur und
DDR-Staat erweist sich die Justiz IMMER als vorauseilender Helfer;
mit ganz wenigen Ausnahmen erlebt man mal einen Richter mit
Zivilcourage.
Mit der Argumentation meiner Richterin kann sich jeder vorsätzlich in
seine Bedürftigkeit bringen; und das kann nicht sein; wie wäre es denn
wenn die Alte auch Autos angezündet hätte ? Müßte ich dann auch
für den verursachten Schaden aufkommen ?
Du magst in den geschilderten Tatsachen der Realität entsprechen; dass
ich verloren habe und ruiniert bin weiß ich selber.
Was ich noch habe, erzähle ich niemandem; wie ich reagiere auch nicht;
wer aber glaubt dass ich das schlucke liegt falsch. Ich bin z.Zeit ganz
ruhig und weiß wann und wo ich den Hebel ansetze
Wer noch Fragen zum Elternunterhalt hat, bitte
Verschulden der Pflegebedürftigkeit enge Grenzen gesetzt.
Die Kassen sind aber leer; und wie im Kaiserreich, Diktatur und
DDR-Staat erweist sich die Justiz IMMER als vorauseilender Helfer;
mit ganz wenigen Ausnahmen erlebt man mal einen Richter mit
Zivilcourage.
Mit der Argumentation meiner Richterin kann sich jeder vorsätzlich in
seine Bedürftigkeit bringen; und das kann nicht sein; wie wäre es denn
wenn die Alte auch Autos angezündet hätte ? Müßte ich dann auch
für den verursachten Schaden aufkommen ?
Du magst in den geschilderten Tatsachen der Realität entsprechen; dass
ich verloren habe und ruiniert bin weiß ich selber.
Was ich noch habe, erzähle ich niemandem; wie ich reagiere auch nicht;
wer aber glaubt dass ich das schlucke liegt falsch. Ich bin z.Zeit ganz
ruhig und weiß wann und wo ich den Hebel ansetze
Wer noch Fragen zum Elternunterhalt hat, bitte