22-08-2011, 23:20
Hmm... Problem ist, ich zahle bis jetzt immer zum 15. des Monats, nun muss ich ja wegen SBG2 Titel machen. Die KM weis das und es ist auch ok für sie.
Frage ist halt, ob es grundsätzlich möglich ist den 15 statt des 3. des Monats in den Mustertext des Unterhaltstitel einzusetzen. Gibt es ein Gesetz, zu wann der Unterhalt fällig ist oder kann ich das auch mit der KM zu einem anderen Datum vereinbaren.
Frage ist halt, ob es grundsätzlich möglich ist den 15 statt des 3. des Monats in den Mustertext des Unterhaltstitel einzusetzen. Gibt es ein Gesetz, zu wann der Unterhalt fällig ist oder kann ich das auch mit der KM zu einem anderen Datum vereinbaren.