23-08-2011, 07:44
(22-08-2011, 22:17)p schrieb: Beispiel: Der Unterhalt für Mai wird zum Beginn des Mai fällig. Du kannst aber den Unterhalt für Mai am auch 15.4. bezahlen, es muss eben "Unterhalt für Monat 05/2011" dabeistehen. Am 15. Mai überweist du dann für Juni.
§ 1585 BGB !