28-08-2011, 16:00
Allerdings kann ein die Unterschreitung der zeitlichen Grenze von zwei Jahren rechtfertigender Ausnahmefall etwa dann angenommen werden, wenn sich die Partner gemeinsam zur Fortsetzung der Lebensgemeinschaft eine Wohnung mieten
Jede "kluge" UHN würde sowas nicht machen.
Jede "kluge" UHN würde sowas nicht machen.