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www.justiz.nrw.de
#7
Wie gefällt Euch der hier, werde demnächst auf einer Hochzeit sein,
wo auch NRWs Ministerpräsident ist. Ich möchte ihr gerne folgenden
Brief zukommen lassen:

"Sehr verehrte Frau Ministerpräsidentin Kraft,

verzeihen Sie mir, aber ich muss die Gelegenheit einfach am Schopfe packen, Sie in
einer Angelegenheit um Unterstützung zu bitten, die mir sehr am Herzen liegt.

Ich nenne das Thema direkt, es geht mir um den Umgang mit Kindern und deren
Eltern, wenn diese sich trennen.

Sie ahnen sicher, dass ich selbst so etwas erleben musste.
Ich hoffe aber, dass Sie mich nicht als verbittert wahrnehmen, denn hierzu habe ich selbst eigentlich nur wenig Grund.
Unser , war ein Wunschkind, die Mutter und ich haben die gemeinsame Sorge und wir haben erste Lebensmonate noch zusammen gelebt. Nach unserer Trennung
haben wir uns einvernehmlich geeinigt, was Umgang, Unterhalt und die anderen Formalitäten
betrifft. Jetzt kommt mein Anliegen, dieses alles ist uns gelungen nicht wegen staatlicher oder
öffentlicher Hilfsangebote, sondern trotz der schier unglaublichen Situation, was das „Kindschaftsrecht“ in der Bundesrepublik angeht.

Auf Ihrer Homepage steht, dass Sie sich für Gleichberechtigung einsetzen, allerdings mit der
zwischen den Zeilen deutlich erkennbaren Vorraussetzung, dass es sich um Bereiche drehen muss, in denen Frauen benachteiligt sind.
Also will ich es von dieser Seite aus aufzäumen. Der sogenannte Verband der (sogenannten)
Alleinerziehenden Mütter und Väter wird nicht müde herauszustellen, dass über 90% der
„Alleinerziehenden“ Frauen sind.
Was tun Sie aktiv dafür, dass diese Quote ausgeglichener wird?

Vielleicht darf ich ein paar Vorschläge machen:
- Setzen Sie sich doch dafür ein, dass in Deutschland eine Kindschaftsrechtspraxis
entsteht, welche nicht, wie bisher, seit über 10 Jahren jährlich 1-2x vom Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (!) verurteilt wird. Gar nicht ausschließlich nur von
Männern, tatsächlich ist in den 20 Urteilssprüchen auch eine Frau dabei, allerdings
eine, wo die Kinder beim Vater leben.
- Setzen Sie sich doch dafür ein, dass wenn Eltern sich im Rahmen einer Trennung zum
Jugendamt begeben, Sie dort tatsächlich neutral beraten werden. Ich möchte gar kein
Jugendamt-Bashing betreiben, denn ich habe wie gesagt Glück gehabt, die Frau, die
dort für zuständig war, hat sich zum Glück fast vollständig raus gehalten und wahr so offen zu mir, mir ganz klar zu sagen, dass es für mich am Besten sei, wenn Sie und ich uns nicht wiedersehen würden!
Vor allem aber hat sie mir eine Broschüre in die Hand gedrückt mit dem Titel „Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung“. Und dieses Blatt ist
die eigentliche Motivation für meinen Brief an Sie.

Dieses Blatt ist nicht völlig schlecht, aber es suggeriert doch allen ernstes, dass dem
Wohl des Kindes am Besten gedient wäre, wenn bei einer Trennung ein Elternteil, meistens eben der Erzeuger, quasi vollständig aus dem Leben des Kindes verschwindet. Es suggeriert in voller Überzeugung, es wäre am Besten für das Kind, den Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt nur aller 2 Wochen zu sehen oder im
Kleinkindalter für ein paar Stunden einmal die Woche, „damit Bindung entstehen kann“.
Warum tut er das? Und warum findet eine Regelung, die in anderen EU-Staaten längst Gesetz ist, nämlich das sogenannte Wechselmodell, dort nicht einmal Erwähnung?
Vielleicht weil bei dieser Broschüre zwar drei Herausgeber beteiligt waren (u.a. der VAMV), aber kein Verband von Umgangsverpflichteten? Wie etwa dem Väteraufbruch für Kinder VAFK oder dem Interessenverband Unterhaltsverpflichteter ISUV?
Schon deshalb kann man eine solche Broschüre beim besten Willen nicht als neutral bezeichnen.

Ich habe daher zwei Bitten an Sie, eine kleine und eine große:

1. Bitte wirken Sie intensiv auf das Landesjustizministerium NRW ein, dass wenigstens
dieser Internetauftritt neutral gestalt wird!
Also, dass entweder der Link zu der oben genannten Broschüre verschwindet
(http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/...ericht/Ein
zelverfahren/UmgangmitKindern_umgangsrecht/index.php?fragenId=6092390#frage
6092390)
oder, was ich besser fände, dass auch verlinkt wird zu Informationsangeboten, welche
unter Beteiligung von Umgangsverpflichteten erstellt wurden, wie etwa:
http://www.vaeter-kompass.de/ oder http://www.isuv.de/tiki
read_article.php?articleId=494&highlight=Wechselmodell
2. Die große Bitte ist, dass Sie sich insgesamt dafür einsetzen, dass Väter, auch nach einer Trennung, tatsächlich Väter bleiben können. Das Sie nicht von Anfang an klar kommuniziert bekommen, dass sie nur Eltern zweiter Klasse sind, und froh sein müssen, wenn die Mutter Ihnen großzügigerweise nach ihren Vorstellungen das Kind überlässt. Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland endlich auch im Kindschaftsrecht die Minimalstandards einhält, welche die Europäische Menschenrechtskonvention und die UNO-Kinderrechtskonvention setzen.
Aktuell gibt es beispielsweise eine Diskussion über die Neuregelung des Sorgerechts bei Nichtverheirateten. Allerdings gibt es von offizieller Seite noch keinen Vorschlag, der Rechtsklarheit schafft oder nicht wieder zu einer Verurteilung vor dem EGMR führen würde. Dies kann nämlich nur sein, automatische gemeinsame Sorge bei unstrittiger Vaterschaftsanerkennung.


Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Zeit und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit,
damit auch in einer Welt aufwächst, in der niemand auf Grund
seines Geschlechts oder aus welchem Grund auch immer diskriminiert wird.

Hochachtungsvoll,

"
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