29-08-2011, 11:15
Zitat:Die 170er Anzeige erfolgt ja zumeist von der KM und sagen wir mal, dass die KM Hartz4 bezieht. Was müsste dann deiner Meinung nach der Pflichtige vor dem Hintergrund des Bezuges von Hartz4 durch die KM wiederum in Bezug auf die bevorstehende Verhandlung zum 170er zwingend beachten, um der Staatsanwaltschaft kein Futter für deren Beweisführung zu liefern?
Lass sie doch Hartz IV beziehen, das hat gar nichts mit dir zu tun. Man sollte sich immer nur auf die eigene Verhandlung konzentrieren. Sie kann soviel hartz IV beziehen wie sie lustig ist denn sie ist nicht angeklagt.
Hier nochmal: Beweise vortragen lassen, diese in Frage stellen, Behauptungen untergraben indem man dazu Beweise fordert. Sind diese nicht vorhanden, als irrelevant abtun.
Alle "Hätte" "Würde" und "Könnte" Forderungen der StA sofort gegenargumentieren, das hier nur Fakten zählen, also z.B. Stellenanzeigen vorlegen, die besagen, das ich als Angeklagter mich dort hätte bewerben können ( Gehaltsaufstellung) UND das ich dort auch mit Erfolg genommen worden wäre. Kann er nicht vorlegen? Dann wieder als Unterstellung abtun und als irrelevant abschmettern.
Ganz klar und deutlich nach den VORSATZ fragen, wo dieser ist? Dies soll man mir nachweisen. Punkt!
Ansonsten schon im Schlusswaort ankündigen, das hier nur ein Freispruch in Frage kommt, ansonsten die Revision bis zum OLG Sicher ist und ich es aufgrund aktenzeichen XXXXXX und XXXXX von OLG "sowieso" keinen anderen Weg gibt, weil diese den Vorsatz untermauert sehen wollen anhand von Fakten und nicht von Behauptungen.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum