29-08-2011, 11:16
Threads vereinigt und in "Internationales Recht" verschoben.
Wie es in der faq bereits steht, kann Unterhalt in den USA, Kanada und anderen Ländern durchaus vollstreckt werden, da diese Länder im Auslandsunterhaltsgesetz mit Deutschland verbunden sind. Es kommt also auf das an, was Austriake gesagt hat: Man muss seinen Aufenthaltsort spurlos verbergen können. In der Praxis meistens nicht möglich. Freunde, Bekannte, irgendwelche Bescheinigungen, Heimatbesuche, irgendwas fliegt immer auf.
Wie es in der faq bereits steht, kann Unterhalt in den USA, Kanada und anderen Ländern durchaus vollstreckt werden, da diese Länder im Auslandsunterhaltsgesetz mit Deutschland verbunden sind. Es kommt also auf das an, was Austriake gesagt hat: Man muss seinen Aufenthaltsort spurlos verbergen können. In der Praxis meistens nicht möglich. Freunde, Bekannte, irgendwelche Bescheinigungen, Heimatbesuche, irgendwas fliegt immer auf.