29-08-2011, 11:25
(29-08-2011, 11:15)gleichgesinnter schrieb: Ansonsten schon im Schlusswaort ankündigen, das hier nur ein Freispruch in Frage kommt, ansonsten die Revision bis zum OLG Sicher ist und ich es aufgrund aktenzeichen XXXXXX und XXXXX von OLG "sowieso" keinen anderen Weg gibt, weil diese den Vorsatz untermauert sehen wollen anhand von Fakten und nicht von Behauptungen.
Die Aktenzeichen interessieren Amtsrichterroben in der Brunst ihrer moralgesättigten Drückebergerjagd nicht, schon gar nicht im Schlusswort. Ausserdem sollte man keine kostenlosen Rechtsvorlesungen halten. Je mehr Fehler die Robe macht, desto besser, mit respektlosem Verhalten kann man sie dazu vielleicht sogar stärker verführen.