30-08-2011, 08:48
einen Titel für den Kindesunterhalt kann sich Deine Ex immer besorgen.
Sie muss nur meinen, dass Du von Deinen Millionen, die Du im Ausland verdienen wirst, zu wenig zahlst. Sie geht dann vor Gericht und das Gericht spricht ihr einen Unterhalt zu, den sie titulieren kann.
Das geht m.E. auch, wenn Du unbekannt ins Ausland verzogen bist (also in Abwesenheit)
Sie muss nur meinen, dass Du von Deinen Millionen, die Du im Ausland verdienen wirst, zu wenig zahlst. Sie geht dann vor Gericht und das Gericht spricht ihr einen Unterhalt zu, den sie titulieren kann.
Das geht m.E. auch, wenn Du unbekannt ins Ausland verzogen bist (also in Abwesenheit)