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Unterschied: Vaterschaftsanerkennung und Belehrung zur Vaterschaft!!!!
#4
Können das JA die Titulierung auch verlangen, wenn KM diese nicht fordert? KM bekommt von mir freiwillig den Unterhalt. Ist so abgesprochen.
Falls ich das geteilte SR bekomme, habe ich dadurch mehr Umgangsrecht oder sind das zwei verschiedene paar Schuhe?
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RE: Unterschied: Vaterschaftsanerkennung und Belehrung zur Vaterschaft!!!! - von MiMa - 30-08-2011, 14:43

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