Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterschied: Vaterschaftsanerkennung und Belehrung zur Vaterschaft!!!!
#5
(30-08-2011, 14:37)p schrieb: Ob Titel oder nicht liegt nicht in deiner Hand. Die zwingen dich dazu, das können, dürfen und werden sie.

Entschuldigung, dass ich hier einfach mal dazwischen schreibe, aber ich habe eine Frage und die könnte hier rein passen. Wenn der Vater vor der Geburt des Kindes schon Hartz4 Empfänger ist und auch wegen einer chronischen Krankheit amtlich nicht arbeiten gehen kann, sogar die Möglichkeit zur Frührente geprüft wird, die auf jeden Fall unter dem Existenzminimum liegt, muss dieser dann auch einen Titel unterzeichnen? Also im Fall, dass der Vater niemals arbeiten wird, bzw. niemals über Selbsterhalt kommen wird.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterschied: Vaterschaftsanerkennung und Belehrung zur Vaterschaft!!!! - von Armer Tropf - 30-08-2011, 14:47

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Macht es einen Unterschied wer die Scheidung ein reicht ? Eheprägend, was ist das ? Bruno 18 22.971 21-12-2016, 09:13
Letzter Beitrag: united

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste