Eine Frage als Unterhaltspflichtiger im NON-EU-Ausland lebend, wird bei der Bemessung des Unterhaltes das wirtschaftliche Niveau des ausländischen Staates mitberücksichtigt? Was, wenn es deutlich niedriger liegt als in Deutschland. Wie wird die Hoehe des Unterhalts berechnet? Wie schauts mit Ruecklagen, Darlehnsrueckzahlungen, privaten Zusatzversicherungen, Altersvorsorge etc. pp aus die zur Sicherung meines Lebensstandarts dienen? Im Netz findet man allerhand, jedoch geht man IMMER von aus, ein Elternteil, mit Kind im Ausland lebt.
Gruesse aus Lilliput
Gruesse aus Lilliput
schon gesehn: Bilderburger Endgame http://www.youtube.com/watch?v=x-CrNlilZho