30-08-2011, 21:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-08-2011, 21:43 von Leutnant Dino.)
(30-08-2011, 20:56)messifressi schrieb: ein Ermittlungsverfahren von der StA wg Verletzung der Unterhaltsflicht wurde eingeleitet.
ich koennte mich dazu aeussern...
Natürlich erstmal nicht schriftlich äussern. Bei Abwesenheit im Ausland ruht dieses Verfahren in den meisten Fällen. Über einen Onlineanwalt erstmal Akteneinsicht beantragen und dann weiter sehen.
Man könnte unter Umständen auch die Rechtsabteilung der Deutschen Botschaft nutzen. Dies sollte jedoch gut überlegt sein und man sollte auch in einem gewissen Umfang Rechtserfahrung besitzen und den Umgang mit Gaunern gewöhnt sein. Sonst kann dieser Kontakt auch mal nach hinten los gehen.
Den Staatsanwalt kann man natürlich auch anrufen und die Lage besprechen. Dann erfährt man ja auch, wo der Hase hin laufen will und vielleicht lässt er oder sie mit sich dealen. Eines muss Dir klar sein: Wenn Du ein ordentlichen Einkommen hast und zahlst keinen Unterhalt, dann wird der Staatsanwalt Dich ganz locker nach dem §170 Stgb. abledern.
(Ich vergass noch den wichtigen Zusatz: Du bist verantwortungslos, da Du keinen bzw. kaum Kindesunterhalt bezahlst. Ich natürlich auch.)