31-08-2011, 00:16
Hier mal was lesenswertes zum "übereilten Rechtsmittelverzicht des Angeklagten".
Das Büchlein findet man bestimmt auch in jeder Uni-Bibliothek!
Ich bin sehr gespannt, ob Dein RA die Zulassung der Revision hinbekommt!
Im familienrechtlichen Scheidungsverfahren jedenfalls ist der Rechtsmittelverzicht von einer nicht von einem Anwalt vertretenen Partei nicht zulässig.
Im Strafverfahren schon !
Das Büchlein findet man bestimmt auch in jeder Uni-Bibliothek!
Ich bin sehr gespannt, ob Dein RA die Zulassung der Revision hinbekommt!
Im familienrechtlichen Scheidungsverfahren jedenfalls ist der Rechtsmittelverzicht von einer nicht von einem Anwalt vertretenen Partei nicht zulässig.
Im Strafverfahren schon !