07-09-2011, 12:06
Nun,
am Besten (ich habe das aber NICHT hinbekommen....) ist eine gütliche Einigung. Du ziehst aus, aber nicht unvorbereitet, und unterbreitest ihr ein Angebot zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin regelst Du den nachehelichen Unterhalt, z.B. in einer zeitlich oder betragsmässig festgelegten Art. Beispiel: Hr. Windsack verpflichtet sich, Frau Windsack für die Zeit bis zum XXX monatlich YYY Euro als nachehelichen Unterhalt und als Beitrag zur nachehelichen Solidarität blablabla bis längstens zum 31.12.2015 (oder so..) zu bezahlen. Diese Leistungen sind abschliessend, weitere Forderungen z.B. wegen Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Armut- auch in Fällen unverschuldeter Not- sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Unterhaltsverzicht kann, muß aber nicht, gegenseitig sein. D.h. wenn Du morgen deinen Job verlierst, wird Exe dir gegenüber unterhaltspflichtig.
Laß Dich da beraten; lieber hundert Euro mehr für gute Beratung ausgegeben als zwanzigtausend der Exe hinterhergeschmissen....
Austriake
am Besten (ich habe das aber NICHT hinbekommen....) ist eine gütliche Einigung. Du ziehst aus, aber nicht unvorbereitet, und unterbreitest ihr ein Angebot zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin regelst Du den nachehelichen Unterhalt, z.B. in einer zeitlich oder betragsmässig festgelegten Art. Beispiel: Hr. Windsack verpflichtet sich, Frau Windsack für die Zeit bis zum XXX monatlich YYY Euro als nachehelichen Unterhalt und als Beitrag zur nachehelichen Solidarität blablabla bis längstens zum 31.12.2015 (oder so..) zu bezahlen. Diese Leistungen sind abschliessend, weitere Forderungen z.B. wegen Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Armut- auch in Fällen unverschuldeter Not- sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Unterhaltsverzicht kann, muß aber nicht, gegenseitig sein. D.h. wenn Du morgen deinen Job verlierst, wird Exe dir gegenüber unterhaltspflichtig.
Laß Dich da beraten; lieber hundert Euro mehr für gute Beratung ausgegeben als zwanzigtausend der Exe hinterhergeschmissen....
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1