07-09-2011, 13:24
Zugewinn- und Versorgungsausgleich haben nichts mit Unterhalt zu tun. Was nicht geht, ist ein Unterhaltsausschluss der dazu führt dass die Ex öffentliche Hilfe in Anspruch nimmt.
Vor allem der Versorgungsausgleich ist teuer, treibt die Anwaltskosten in die Höhe. Je weniger zu regeln und strittig ist, desto billiger. Wenn ihr alles selbst regeln konntet, braucht ihr auch nur einen Anwalt.
Vor allem der Versorgungsausgleich ist teuer, treibt die Anwaltskosten in die Höhe. Je weniger zu regeln und strittig ist, desto billiger. Wenn ihr alles selbst regeln konntet, braucht ihr auch nur einen Anwalt.