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Vollstreckungsankündigung wegen Unterhaltsvorschussleistungen
#5
(09-09-2011, 20:04)vorsichtiger schrieb: ... da es Probleme verursacht" (kein Witz!)
Komisch - ich konnte es öffnen: Open Office. Nix Kleinweich.
Allerdings denke ich inhaltlich dazu genau umgekehrt: Beim Adressaten wird es Witz machen - und keine Problem verursachen. Big Grin

(09-09-2011, 20:04)vorsichtiger schrieb: ... da es Probleme verursacht" (kein Witz!)
Komisch - ich konnte es öffnen. Allerdings denke ich inhaltlich dazu genau umgekehrt: Beim Adressaten wird es Witz machen - und keine Problem verursachen. Big Grin

Außerdem soll man immer höchst höflich bleiben...

"Sie machen mir ein große Freude Ihenn zu antworten, obwohl ich gerade etwas anders vor hatte...."

.... und nie sparen mit den wichtigsten Ingredenzien eines Amtsantwortbriefes: Fragen, Anträgen, Widersprüchen (denn die muss ein guter deutscher Beamtern bearbeiten, dafür ist er ja da):

"Hiermit lege ich form- und fristgerecht Widerspruch gegen ihr Schreiben/Bescheid vom ..... ein "(egal ob es sich um einen Bescheid handelt)

"Hiermit beantrage ich Akteneinsicht, damit ich ihr Ansinnen .... besser verstehen kann ....."

"Bitte erläutern Sie mir die Rechtsgrundlage von ......"

... auch immer gut, wenn um Geld geht:
"Hiermit beantrage ich die Niederschlagung"

Sie erlauben mir sicherlich den Passus XYX ihres Schreibens dem zuständigen Datenschutzbeauftragten vorzulegen. Ich fordere Sie auf mir dessen korrekte Anschrift, Name, Dezernet, Dienstbezeichnung mituzteilen.

Ansonsten kann man auch was zur Sache sagen:

"zu ihrem und meinem Bedauern besteht bei mir notorische Mittellosigkeit. Bereits andere hatten sich fristlos und fruchtlos versucht. Ich habe sogar schon eine Rüge meiner Hausverwaltung erhalten, dass ich im vergangenen Winter arg knauserig mit dem Streusalz umgegangen bin und man sich schon Sorgen machte, ob dadurch nicht Dritte gefährdet werden würden. "


"im übrigen würde ja, wenn ich genug Geld für solche Aufwendungen hätte, bekanntermaßen der laufende Unterhalt vorgehen,bevor überhaupt daran zu denken wäre, auch nur anteilsweise Ihre bereits verwirkten und verjährten angeblichen Forderungen zu bedienen."

"wollen täte ich ja wohl schon, aber die Aufwendungen für Streusalz, den laufenden Bedarf von Xy, die Umgangskosten und die ärgerlicherweise zunehmend gestiegenen Energiekosten, lassen mir arg wenig Spielraum. Hiermit beantrage ich eine Bonitätsausweitung oder einen Rettungschirm, sowie .....
usw.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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