10-09-2011, 20:13
Ah! Licht im Dunkeln. Bisher musste bei einer Kontopfändung erst bei Gericht Antrag auf Freigabe nach § 850 k ZPO beantragt werden. Bis zur Entscheidung ist das Konto zu !
Ich nähme das Thema Kontopfändung nicht zu sehr auf die leichte Schulter. Es ist mittlerweile ein probates Mittel auch nach Abgabe einer EV des Schuldners, zu versuchen, an das auf einem Konto liegende Geld zu kommen.
Schneit eine Kontopfändung rein, sind die meisten Personen restlos überfordert und bekommen erst einmal keinen müden Heller!
Die Banken jedoch kennen diese Geschichte aus dem FF, sind aber gesetzlich dazu verpflichtet, die Konten nach Pfändung selbstverständlich sofort zu sperren!
Selbst kleine Filialen beschäftigen mittlerweile Leute in Batallionsstärke, die nur dazu abgeordert sind, diese herein kommenden Pfändungen zu bearbeiten.
Sehr gerne macht dies die Krankenkasse oder das Finanzamt. auch bei fälliger KFZ Steuer etc. Jeder der irgendwo einen Schuldtitel hat, sollte da höchst vorsichtig sein.
Jeder Gläubiger ist immer bemüht an die Kontonummer des Schuldners heran zu kommen. Allerdings gilt immernoch : Sozialleistungen sind nicht pfändbar und von der Bank innerhalb von 7 Tagen nach Eingang aus zu zahlen - trotz Pfändung ! Also sofort mit der Bank in Verbindung treten und den Nachweis über die Sozialleistung erbringen - was sich i.d.R. aus dem Auszug ergibt.
Achtung! Elterngeld ist keine Sozialleistung, wie oft vermutet, sondern eine Lohnersatzleistung!
Dem Beitrag von @sorglos ist zu entnehmen, dass also zukünftig nicht mehr die Möglichkeit besteht, den Pfändungsschutz durch Antrag bei Gericht zu erwirken.
So wird man also diese Arbeit los und wälzt sie auf die Schuldner einfach ab. Wer kein P-Konto hat - Pech gehabt. Kann Dreck fressen.....Muß nachlesen ob dies zukünftig tatsächlich so ist.
Ein P-Konto richtet i.d.R. Deine Bank ein, kostet aber bis jetzt Gebühren. Weiterhin wird es in die Schufa eingetragen und außerdem - ganz wichtig - darf auf dem Konto kein Dispo bestehen. Der muß erst ausgeglichen werden !
Ich nähme das Thema Kontopfändung nicht zu sehr auf die leichte Schulter. Es ist mittlerweile ein probates Mittel auch nach Abgabe einer EV des Schuldners, zu versuchen, an das auf einem Konto liegende Geld zu kommen.
Schneit eine Kontopfändung rein, sind die meisten Personen restlos überfordert und bekommen erst einmal keinen müden Heller!
Die Banken jedoch kennen diese Geschichte aus dem FF, sind aber gesetzlich dazu verpflichtet, die Konten nach Pfändung selbstverständlich sofort zu sperren!
Selbst kleine Filialen beschäftigen mittlerweile Leute in Batallionsstärke, die nur dazu abgeordert sind, diese herein kommenden Pfändungen zu bearbeiten.
Sehr gerne macht dies die Krankenkasse oder das Finanzamt. auch bei fälliger KFZ Steuer etc. Jeder der irgendwo einen Schuldtitel hat, sollte da höchst vorsichtig sein.
Jeder Gläubiger ist immer bemüht an die Kontonummer des Schuldners heran zu kommen. Allerdings gilt immernoch : Sozialleistungen sind nicht pfändbar und von der Bank innerhalb von 7 Tagen nach Eingang aus zu zahlen - trotz Pfändung ! Also sofort mit der Bank in Verbindung treten und den Nachweis über die Sozialleistung erbringen - was sich i.d.R. aus dem Auszug ergibt.
Achtung! Elterngeld ist keine Sozialleistung, wie oft vermutet, sondern eine Lohnersatzleistung!
Dem Beitrag von @sorglos ist zu entnehmen, dass also zukünftig nicht mehr die Möglichkeit besteht, den Pfändungsschutz durch Antrag bei Gericht zu erwirken.
So wird man also diese Arbeit los und wälzt sie auf die Schuldner einfach ab. Wer kein P-Konto hat - Pech gehabt. Kann Dreck fressen.....Muß nachlesen ob dies zukünftig tatsächlich so ist.
Ein P-Konto richtet i.d.R. Deine Bank ein, kostet aber bis jetzt Gebühren. Weiterhin wird es in die Schufa eingetragen und außerdem - ganz wichtig - darf auf dem Konto kein Dispo bestehen. Der muß erst ausgeglichen werden !