11-09-2011, 11:03
Hallo Zusammen
Ich möchte nächste Woche bei Gericht einen Antrag für eine Woche Urlaub zusammen mit meiner Tochter stellen.
Zur Info. .Meine Tochter wird nächste Woche 2 Jahre alt; gemeinsame Sorge. Trennung von der Mutter mit Vergleich im August 2010. 5 Monate getrenntleben in gemeinsamer Wohnung. Seit 02.2011 eigene Wohnung. Umgang derzeit: Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:30 bis 17:30 und Sa oder So ganztägig mit Übernachtung.
Ich habe bereits 2 Mal Urlaub auf privater bzw. auf anwaltlicher Ebene begehrt. VHB war immer eine Woche Urlaub. Alle abgelehnt. Diesmal habe ich zunächst wieder per Email angefragt. Da erwartungsgemäß keine Reaktion der Mutter kam, möchte ich Montag einen Antrag bei Gericht stellen. Bisher hat die Mutter alle mehrtägigen Übernachtungen abgelehnt - auch 2 tägige Wochenendübernachtungen z.B. bei den Großeltern. Begründung: Es sei unserer Tochter nicht zuzumuten, da sie nach Umgängen bei mir immer Schlafprobleme habe. (Aufwachen, allgm Unruhe, tlw. Schreien). Dazu kann ich sagen, dass ich selbst keine Schwierigkeiten mit meiner Tochte hinsichtlich Schlafen habe. Da ich seit ihrer Geburt gleich viel mitbetreut habe, hat meine Tochter auch eine sehr enge Bindung zu mir. Sie schlaft z.B. auch völlig ruhig in ihr ungewohnter Umgebung. Also ist die Begründung nur vorgeschoben.
Meine Frage(n) dazu.
1. Kann ich den Antrag alleine stellen?
2. Wäre es besser einen Anwalt hinzuzuziehen?
3. Gibt es Vordrucke für solche Anträge?
4. Welche Hinweise sollte ich bei der Antragsbegründung beachten?
Für eure Meinungen bin ich dankbar.
Bio
Ich möchte nächste Woche bei Gericht einen Antrag für eine Woche Urlaub zusammen mit meiner Tochter stellen.
Zur Info. .Meine Tochter wird nächste Woche 2 Jahre alt; gemeinsame Sorge. Trennung von der Mutter mit Vergleich im August 2010. 5 Monate getrenntleben in gemeinsamer Wohnung. Seit 02.2011 eigene Wohnung. Umgang derzeit: Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:30 bis 17:30 und Sa oder So ganztägig mit Übernachtung.
Ich habe bereits 2 Mal Urlaub auf privater bzw. auf anwaltlicher Ebene begehrt. VHB war immer eine Woche Urlaub. Alle abgelehnt. Diesmal habe ich zunächst wieder per Email angefragt. Da erwartungsgemäß keine Reaktion der Mutter kam, möchte ich Montag einen Antrag bei Gericht stellen. Bisher hat die Mutter alle mehrtägigen Übernachtungen abgelehnt - auch 2 tägige Wochenendübernachtungen z.B. bei den Großeltern. Begründung: Es sei unserer Tochter nicht zuzumuten, da sie nach Umgängen bei mir immer Schlafprobleme habe. (Aufwachen, allgm Unruhe, tlw. Schreien). Dazu kann ich sagen, dass ich selbst keine Schwierigkeiten mit meiner Tochte hinsichtlich Schlafen habe. Da ich seit ihrer Geburt gleich viel mitbetreut habe, hat meine Tochter auch eine sehr enge Bindung zu mir. Sie schlaft z.B. auch völlig ruhig in ihr ungewohnter Umgebung. Also ist die Begründung nur vorgeschoben.
Meine Frage(n) dazu.
1. Kann ich den Antrag alleine stellen?
2. Wäre es besser einen Anwalt hinzuzuziehen?
3. Gibt es Vordrucke für solche Anträge?
4. Welche Hinweise sollte ich bei der Antragsbegründung beachten?
Für eure Meinungen bin ich dankbar.

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