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Vollstreckungsankündigung wegen Unterhaltsvorschussleistungen
#14
S-Klasse schrieb:Es ist auf alle Fälle gut wenn man von vornherein zeigt das man organisiert, Fachkundig ist. So verwende ich immer einen Briefkopf mit Logo aus dem Väterwiderstand.
das bleibt jedem anheimgestellt.
Das Logo ist selbstverständlich rechtlich nicht geschützt.
Allerdings sollte man dann auf 'billige' Polemik verzichten.

S-Klasse schrieb:Ibykus zeigt mir aujch immer wieder das in der Kürze die Würze liegt - zumindest manchmal. Angel
mit leider nur wenig Erfolg, wie man lesen kann ...

Ich wollte in diesem Thread eigentlich nur mitteilen, dass man bei passender Gelegenheit immer auch mal unsere Sichtweise schildern kann und meiner Meinung nach auch sollte, ohne den Adressaten mit langen §§-Ketten zu langweilen.

Und das man sich Passagen aus dem eingangs verlinkten Schreiben als Textbaustein abspeichern kann.




(09-09-2011, 19:33)blue schrieb:
(09-09-2011, 16:47)Ibykus schrieb: Das werden tagtäglich viele von Euch ähnlich erleben.
Vorausgesetzt man unterschreibt einen Titel beim JA. Wink

man ist leider am Anfang seiner familienrechtlichen Karriere noch viel zu blauäugig (das war ich auch) und hat schneller als man denkt, diesen Titel an der Backe.

Deshalb sollte auf den nachvolgenden Hinweis aus dem T-FAQ viel, viel öfter
aufmerksam gemacht werden:

[Bild: FEH8rHpjXv21KvA-Bereich.png]

Schon der Begriff "Jugendamt" ist eine Täuschung!

Anm.: Allerdings ist die Unterstellung einer betrügerischen Absicht strafrechtlich nicht ganz unproblematisch, weswegen ich lieber eine betrügerische Weise unterstelle, die ich (s.O.) zuvor beschrieben und dargelegt habe
.
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