11-09-2011, 16:18
(11-09-2011, 12:13)blue schrieb: Meiner Meinung nach wirst Du das nur im Zusammenhang einer gerichtlichen Umgangsregelung hinbekommen. Antrag "nur" auf Urlaub funktioniert meines Wissens nicht.
Doch, auch für die Regelung eines Teilbereichs einer Umgangsregelung kann ein Antrag ans Familiengericht gestellt werden. Wie Skipper schon sagte, ein Risiko ist immer dabei, dass die Mutter die Gelegenheit nutzt, auch andere, bisher unstrittige Teilbereiche gerichtlich zum Nachteil von Vater und Kind regeln zu lassen. Eine Retourkutsche zu fahren.
Zwei Punkte sind mit am Ausgangsposting noch aufgefallen:
- Du solltest niemals per Anwalt etwas fordern, wenn du nicht konsequent genug bist, dann auch zu klagen. Sonst verlierst du massiv an Glaubwürdigkeit und wirst von der Ex als jemand behandelt, der immer auf grosse Klappe macht und dann eh alles versanden lässt.
- Verlange nicht "eine Woche Urlaub", sondern dass das Kind eine Woche bei dir verbringen kann. "Urlaub" ist deine Privatsache, das Wort birgt die Gefahr, dass der Richter und die Ex glauben, du wolltest dir in Hurghada an der Bar die Birne vollsaufen und das Kind verbrennt währenddessen unbeaufsichtigt am Strand.