12-09-2011, 00:08
unter vorstehend genannten Umständen schließe ich mich @p an:
denn was zu früheren Zeiten problemlos möglich war, kann man nun auch bei mütterfreundlicher Einstellung des Gerichts nicht mehr abweisen (d.h.: man kann schon - aber nicht mehr so ohne Weiteres).
Ibykus
'p' schrieb:Natürlich besteht eine Chance. Aber man braucht zunächst einmal eine gute Begründung. Vielleicht ist der Vater ja schon einmal mit dem Kind weggefahren, vielleicht war er auch schon zu Beziehungszeiten öfters wochenweise mit dem Kind alleine. Damit wird das Argumentegewicht der Mutter viel schwächer, eine Vaterwoche sei zu früh für das Kind, würde ihm nicht guttun.
Die Rechtsprechung tendiert beim Umgang und Übernachtungen dazu, sie früher und öfter zuzulassen. So ein Antrag kann nicht mehr so leicht wie früher pauschal mit Verweis auf das Kindesalter abgelehnt werden, diesbezügliche Urteile werden in der höheren Instanz wackelig.
denn was zu früheren Zeiten problemlos möglich war, kann man nun auch bei mütterfreundlicher Einstellung des Gerichts nicht mehr abweisen (d.h.: man kann schon - aber nicht mehr so ohne Weiteres).
Ibykus