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Antwaltszwang in Unterhaltssachen
#3
Hallo Camper1955,

auf den ersten Blick sieht es sicherlich ganz gut aus. Wirfst Du einen zweiten Blick hinter die Kulissen und rechnest mal ein bisschen, stellst Du fest, dass erstens der Wohnvorteil mit 600,-€ angerechnet wurde, damit Richterlein nicht in die Mangelfallberechnung kommt.

Zweitens hat man mir zwar die Weiterbildungskosten nicht angerechnet, aber die Steuererstattung für diese sehrwohl einkommenserhöhend angerechnet.

Weiter sind die Umgangskosten für Richterlein nicht über das übliche Maß??? Hallo, bei seiner Besoldung hätte ich damit auch kein Problem, bei meinem Einkommen habe ich da schon ein mächtiges.

Ganz vergessen habe ich, wie ich meine zusätzlichen Ausgaben (welche das auch immer sein mögen hat das Gericht offen gelassen) minimieren soll.

Ich will damit nicht sagen, dass ich für mein Kind nicht zahlen will, ich kann nur einfach nicht mehr.

So, schön wenn man den über Jahre angestauten Frust mit anderen teilen kann. Ich hätte mich schon früher hier anmelden sollen.

Gruß
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RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von Zahlemann - 14-09-2011, 15:17
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von Ibykus - 14-09-2011, 19:39
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 14-09-2011, 20:57
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von blue - 14-09-2011, 23:00
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 15-09-2011, 07:28
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 15-09-2011, 07:44

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