14-09-2011, 17:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-09-2011, 17:07 von Camper1955.)
Hallo Zahlemann
Das sind natürlich Argumente, die die Richter nicht übersehen sollten. Sind die 161 km die einfache Strecke?
Ich als Laie sehe auch nicht ein, dass man Wohnkosten in Höhe von maximal 360,00 € warm haben darf. Im Fall dass jemand das Umgangsrecht wirklich ernst und wahr nimmt, ist das Kind/sind die Kinder auf 35 qm eingepfercht. Ich würde also schon mit deutlich höherem notwendigen Selbstbehalt argumentieren.
Wie geht es nun weiter? Wenn das Ganze vor das OLG geht, dann herrscht, soviel ich weiß, Anwaltszwang, was ja auch eine Deiner Fragen im TS war.
lg
Camper
Das sind natürlich Argumente, die die Richter nicht übersehen sollten. Sind die 161 km die einfache Strecke?
Ich als Laie sehe auch nicht ein, dass man Wohnkosten in Höhe von maximal 360,00 € warm haben darf. Im Fall dass jemand das Umgangsrecht wirklich ernst und wahr nimmt, ist das Kind/sind die Kinder auf 35 qm eingepfercht. Ich würde also schon mit deutlich höherem notwendigen Selbstbehalt argumentieren.
Wie geht es nun weiter? Wenn das Ganze vor das OLG geht, dann herrscht, soviel ich weiß, Anwaltszwang, was ja auch eine Deiner Fragen im TS war.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.