14-09-2011, 19:51
@ Ibykus: "In Deinem Fall wird das Gericht den Beschluss im Original berichtigen."
Macht das Gericht nicht.
Heute bekam ich ein Antwortschreiben mit folgendem Inhalt:
" Sehr geehrter Herr ......,
in der Familiensache ........
kann die Original Ausfertigung der Umgangsvereinbarung nicht berichtigt werden, sondern der Berichtigungsbeschluss nur mit dem Original verbunden werden. Senden sie daher die Originalvereinbarung mit dem Berichtigungsbeschluss zwecks Verbindung an das Gericht."
Den Fehler im Originalbeschluss hat das Gericht fabriziert.
Ich will einen berichtigten Originalbeschluss und nicht irgend etwas verbundenes.
Was kann ich tun?
Macht das Gericht nicht.
Heute bekam ich ein Antwortschreiben mit folgendem Inhalt:
" Sehr geehrter Herr ......,
in der Familiensache ........
kann die Original Ausfertigung der Umgangsvereinbarung nicht berichtigt werden, sondern der Berichtigungsbeschluss nur mit dem Original verbunden werden. Senden sie daher die Originalvereinbarung mit dem Berichtigungsbeschluss zwecks Verbindung an das Gericht."
Den Fehler im Originalbeschluss hat das Gericht fabriziert.
Ich will einen berichtigten Originalbeschluss und nicht irgend etwas verbundenes.
Was kann ich tun?