14-09-2011, 23:00
(14-09-2011, 20:57)p schrieb: Der Beschluss ist Schrott bezüglich Wohnvorteil, Steuererstattung und Umgangskosten.Das mag sein, jedoch
der Antragsgegner anerkennt einen monatlichen Unterhaltsbetrag in Höhe von 100,00 Euro an... wird jeden Richter und jede Richterin erstmal große Fragezeichen auf die Stirn malen, wenn zuvor deutlich mehr gezahlt werden konnte.
In einer Beschwerde beim übergeordneten Gericht sehe ich kaum Chancen.