15-09-2011, 07:28
(15-09-2011, 06:52)Zahlemann schrieb: Weitere verbrauchsunabhängige Kosten können aber nur geltend gemacht werden, sofern es sich um Kosten handelt, mit welchen ein Mieter nicht belastet wird.
Laut Unterhaltsleitlinien mindern diese Kosten den Wohnvorteil. Auch der Mieter zahlt z.B. die Grundsteuer - so steht es in den Standardmietverträgen und so ist es legal.