15-09-2011, 07:32
Hi, schön wärs. In den Unterhaltsleitlinien des OLG BBG steht: "Kosten, mit denen ein Mieter üblicherweise nicht belastet wird, sind abzusetzen." Dazu gehören die von Dir benannten Kosten leider nicht. Hierzu zähle ich bspw. Instandhaltungs- und Finanzierungskosten, da diese nicht umlagefähig sind.
Gruß
Gruß