15-09-2011, 08:07
Stimmt, und das sind nach der Betriebskostenverordnung § 1 nur Verwaltungs- und Instandhaltungskosten. Alle andren Kosten wie Müllabfuhr, Schornsteinfeger etc. sind umlagefähige Kosten und somit nicht berücksichtigungsfähig.
Gruß
Gruß