Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Antwaltszwang in Unterhaltssachen
#16
Ich weiss schon, ich bekomm jetzt mächtig auf den Deckel Sad

Du schreibst im Eingangspost, dass du bereit bist für deine Tochter Unterhalt zu zahlen und nur nicht weisst, woher du das Geld nehmen sollst. Erstmal löblich!
Aus deinem Anhang entnehme ich einen Nettoverdienst von 1600+.

Das will jetzt für mich nicht zusammengehen, wenn ich bedenke, dass ich ca 1950 netto hab (Kindergeld schon eingerechnet) und davon den gesamten Unterhalt für das Kind trage, incl. 440 Betreuungskosten im Monat.
Wenn ich also von 1950 mich und ein Kind komplett finanzieren kann, will mir nicht in den Dickschädel, warum du mit 1600 keine 350 Takken im Monat locker machen kannst, insbesondere wenn es sich dabei ausschl. um KU handelt...

Jetzt frage ich mich letztendlich, ab welchem Betrag dein Leben ausreichend luxuriös ist, damit dein Kind sein Recht von dir bei den Grundbedürfnissen mitversorgt zu werden bekommt?

Bei BU und TU würde ich diese Anstrengungen, die du unternimmst absolut nachvollziehen können, bei KU und der Aussage, "ich will ja eigentlich", seien mir die Fragezeichen udn Rechenspiele erlaubt Wink
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von Ibykus - 14-09-2011, 19:39
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 14-09-2011, 20:57
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von blue - 14-09-2011, 23:00
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 15-09-2011, 07:28
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 15-09-2011, 07:44
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von seeelig - 15-09-2011, 08:55

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  weiterer Unrechtsbeschluss in Unterhaltssachen Ibykus 6 6.983 18-03-2012, 13:39
Letzter Beitrag: Ibykus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste