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Antwaltszwang in Unterhaltssachen
#17
@seelig

Zitat:Ich weiss schon, ich bekomm jetzt mächtig auf den Deckel

Nicht von mir, keine Angst
Zitat:Du schreibst im Eingangspost, dass du bereit bist für deine Tochter Unterhalt zu zahlen und nur nicht weisst, woher du das Geld nehmen sollst. Erstmal löblich!
Aus deinem Anhang entnehme ich einen Nettoverdienst von 1600+
.

Bereinigt man den Nettoverdienst um 700,00 € für Werbungskosten, dann liegt er bei 900,00+ €

Nun kannst Du erneut rechnen. Zahlt er 334,00 € Unterhalt, liegt er weit unter dem, was einem Sozialhilfeempfänger zusteht.

lg

Camper





Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von Ibykus - 14-09-2011, 19:39
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 14-09-2011, 20:57
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von blue - 14-09-2011, 23:00
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 15-09-2011, 07:28
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von p__ - 15-09-2011, 07:44
RE: Antwaltszwang in Unterhaltssachen - von Camper1955 - 15-09-2011, 09:26

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