15-09-2011, 13:49
GeS ohne Einschränkung, Kind lebt bei KM. KV hat für das Kind Antrag auf Hilfen zur Erziehung gestellt; KM beantragt diese nicht. JA am Wohnsitz des Kindes weist darauf hin, daß Beantragung durch beide Sorgeberechtigte erforderlich ist, ansonsten müßte Zustimmung bei FG eingeklagt werden.
Hat schon ´mal jemand so etwas gehabt?
Danke!
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Wer nicht taktet, wird getaktet...