15-09-2011, 17:47
p schrieb:In allen diesen denkbaren Fällen gibt es einen Fall nicht: Vater bestellt die Erziehungshilfe, betreuende Mutter muss das gegen ihren Willen hinnehmen.Wir haben bei Väterwiderstand.de aktuell einen Fall, bei dem ohne Zustimmung des nichtanwesenden sorgeberechtigten Vater ebenfalls nix geht.
Eigentlich auch logisch, dass bei Erziehungshilfe beide Eltern eingebunden werden, besteht doch sonst die Gefahr dass die KM hinten kaputt macht, was der Vater vorne repariert!
Schon deshalb ist diese Regelung -wie @sorglos richtig erkannt hat- gesetzteskondom. Dagegen zu prostituieren ist zwecklos!
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