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Kind noch nie gesehen: Leiblicher Vater klagt in Straßburg auf Umgangsrecht
#6
(14-09-2011, 19:25)expat schrieb: er könnte sein vaterschaft auch leben indem er einfach einer anderen madam ein kind macht.

Korrekt. Dann hat er zwei Kinder, wobei er die Vaterschaft nur bei einem leben darf (wenn die Besitzerin es denn zulässt).
Ich lege Wert auf die gelebte Vaterschaft zu allen meinen 5 Kindern.
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RE: Kind noch nie gesehen: Leiblicher Vater klagt in Straßburg auf Umgangsrecht - von karlma - 15-09-2011, 19:41

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