15-09-2011, 20:26
An solchen Konstellationen interessiert mich besonders, ob und mit welcher Begründung die Eltern ungleich behandelt werden.
Ich persönlich befürworte eine gegenseitige Einbeziehung, wenn Beratung und Hilfe zur Erziehung benötigt werden. Das ist schon deshalb sinnvoll, damit sich die elterlichen Sphären nicht konterkarrieren, sondern abstimmen können. Und wenn schon Hilfen benötigt werden, dann ist auch meist das Kindeswohl berührt.
Wenn ein Amt allerdings für einen väterlichen Antrag eine Zustimmungspflicht der Mutter sieht, umgekehrt aber nicht, dann werde ich hellhörig und empfindlich.
Ich persönlich befürworte eine gegenseitige Einbeziehung, wenn Beratung und Hilfe zur Erziehung benötigt werden. Das ist schon deshalb sinnvoll, damit sich die elterlichen Sphären nicht konterkarrieren, sondern abstimmen können. Und wenn schon Hilfen benötigt werden, dann ist auch meist das Kindeswohl berührt.
Wenn ein Amt allerdings für einen väterlichen Antrag eine Zustimmungspflicht der Mutter sieht, umgekehrt aber nicht, dann werde ich hellhörig und empfindlich.