16-09-2011, 22:39
(16-09-2011, 21:36)befreit schrieb: Ich habe soweit es geht, meinen Umgang mit unserer Tochter dokumentiert, wohl wissend, dass dies wenig bringen wird im Fall der Fälle.
Kann schon was bringen. Ich vermute, dass die Ex den Umgang und Kontakt zum Kind weiter einschnüren wird, nach ihrem Gusto beschneiden und strangulieren. Es bringt also überhaupt nichts, sie jetzt durch Hinnehmen und Wohlverhalten gütig stimmen zu wollen, im Gegenteil: Sie lernt dadurch, dass sie sich alles erlauben kann, ohne dass du reagierst.
Da du den bisherigen Umgang dokumentiert hast, würde ich jetzt
- den Anwalt hinauswerfen. Die Zeit arbeitet nicht für dich, sondern voll gegen dich. Die Durchsetzung des Umgangsrechts hat sich in den letzten Jahren ein bisschen verbessert, natürlich noch lange nicht auf akzeptables Niveau, aber doch so dass der konsequent beschrittene Gerichtsweg häufiger als früher angezeigt ist.
- sofort vor Gericht. Nachweisen, wie es früher lief und beantragen, dass es so weiter läuft. Umgang und Telefonkontakt. Du hast überhaupt nichts zu verlieren, siehe oben. Ordnungsgeldbewehrte gerichtliche Umgangsregelung beantragen. Auch wenn sie nicht so gut ausfällt wie früher, so wird es doch eine gerichtliche Regelung, die sie nicht mehr ohne weiteres weiter ummodeln kann, wenn ihr ein Furz quer steht.
- keinesfalls drohen, gross verhandeln, nebenbei Bemerkungen fallen lassen, zögern, warten, auf halbgare Verhandlungen setzen und vor allem nicht irgendetwas androhen, das du nicht punkt- und taggenau auch durchführst. Frist zur Unterzeichnung der von dir vorgelegten schriftlichen Umgangsregelung setzen (10 Tage), bei ergebnislosem Verstreichen sofort vor Gericht gehen, den bisher praktizierten Umgang einklagen, das ist die Richtung. Sie soll sich vorkommen wie in einem Zeitrafferfilm und auch keine Zeit bekommen, irgendwelche dreckigen Beraterinnen um faule Tricks anzuhauen, wie man dich ausbremsen kann.
Was nicht durchsetzbar ist, lässt du liegen. Auskünfte über das Kind zum Beispiel. Stattdessen gehst du selbst zum Kindergarten und informierst dich.