17-09-2011, 11:31
@befreit
M. E. ist die KM gerade dabei, Dir den Schneid abzukaufen. Darüber hinaus, so kommt das bei mir an, besetzen ihre Befindlichkeiten und möglichen Reaktionen gerade Deinen Kopf soweit, dass Du tendenziell handlungseingeschränkt bist. Bitte löse Dich davon wenn es geht und werde Dir klar, was gut für Deine Tochter ist und was Du davon realisieren kannst.
Formuliere daraus konkret Deine Vorstellungen und teile diese der KM schriftlich mit der Bitte um ebenfalls schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen mit.
Hiernach kann man über das weitere Vorgehen geteilter Meinung sein. Ich setze i. d. R. eine Nachfrist und bitte danach das Jugendamt um Vermittlung und ebenfalls schriftliche Rückäußerung innerhalb von 14 Tagen. Die Einschaltung des Jugendamtes hat in meinem Fall ´mal Erfolg, ´mal nicht. (Ich habe es mir abgewöhnt, die Reaktionen der KM voraussehen zu wollen.) Jedenfalls ist dann vor Gericht immer klar, dass ich die außergerichtliche Einigung versucht habe und das JA, das dann ja in der Regel gehört wird, hat dann ja auch zu erklären, warum es nicht vermitteln konnte.
Aufzeichnungen sind i. d. R. hilfreich, insbesondere auch weil so "wilden Behauptungen" der Gegenseite wirkungsvoll begegnet werden kann.
Ansonsten hat p Recht. Die Zeit arbeitet gegen Dich. Such Dir einen anderen Anwalt oder mach´s allein. Manche Gerichte werten einen Versuch ohne Anwalt als weiteres Deeskalationsbemühen.
M. E. ist die KM gerade dabei, Dir den Schneid abzukaufen. Darüber hinaus, so kommt das bei mir an, besetzen ihre Befindlichkeiten und möglichen Reaktionen gerade Deinen Kopf soweit, dass Du tendenziell handlungseingeschränkt bist. Bitte löse Dich davon wenn es geht und werde Dir klar, was gut für Deine Tochter ist und was Du davon realisieren kannst.
Formuliere daraus konkret Deine Vorstellungen und teile diese der KM schriftlich mit der Bitte um ebenfalls schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen mit.
Hiernach kann man über das weitere Vorgehen geteilter Meinung sein. Ich setze i. d. R. eine Nachfrist und bitte danach das Jugendamt um Vermittlung und ebenfalls schriftliche Rückäußerung innerhalb von 14 Tagen. Die Einschaltung des Jugendamtes hat in meinem Fall ´mal Erfolg, ´mal nicht. (Ich habe es mir abgewöhnt, die Reaktionen der KM voraussehen zu wollen.) Jedenfalls ist dann vor Gericht immer klar, dass ich die außergerichtliche Einigung versucht habe und das JA, das dann ja in der Regel gehört wird, hat dann ja auch zu erklären, warum es nicht vermitteln konnte.
Aufzeichnungen sind i. d. R. hilfreich, insbesondere auch weil so "wilden Behauptungen" der Gegenseite wirkungsvoll begegnet werden kann.
Ansonsten hat p Recht. Die Zeit arbeitet gegen Dich. Such Dir einen anderen Anwalt oder mach´s allein. Manche Gerichte werten einen Versuch ohne Anwalt als weiteres Deeskalationsbemühen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...