17-09-2011, 15:40
Es darf natürlich nicht vergessen werden, dass bei einem Gang zum Gericht die übliche 2-Wochregelung von Freitag Nachmittag bis Sonntag Nachmittag dabei rauskommt. Muss natürlich nicht, aber kann. In den Alter des Kindes wäre das meines Erachtens ein Rückschritt. Vielleicht wäre ja doch zuvor ein Beratungsgespräch beim JA ratsamer.