18-09-2011, 11:07
Moin.
In Anbetracht des Alters der Kinder hängt sicher sehr viel am Willen der Kinder.
Wollen die auch auswandern?
Wie ist euer Kontakt?
Würden sie auch bei dir bleiben?
Könntest du die Betreuung übernehmen?
Da du vor Gericht nicht beantragen, dass die Mutter hier bleiben muss, kannst du nur beantragen, dass die Kinder hier bleiben.
Dann muss das aber auch gehen und von den Kindern gewollt werden.
Wenn eine evtl. Gerichtsverhandlung in die Richtung der Auswanderung läuft, solltest du deine Zustimmung von der Übernahme der Umgangskosten geltend machen.
Und Ehegattenunterhalt sollte bei dem Alter der Kinder auch spätestens mit der Scheidung vorbei sein.
In Anbetracht des Alters der Kinder hängt sicher sehr viel am Willen der Kinder.
Wollen die auch auswandern?
Wie ist euer Kontakt?
Würden sie auch bei dir bleiben?
Könntest du die Betreuung übernehmen?
Da du vor Gericht nicht beantragen, dass die Mutter hier bleiben muss, kannst du nur beantragen, dass die Kinder hier bleiben.
Dann muss das aber auch gehen und von den Kindern gewollt werden.
Wenn eine evtl. Gerichtsverhandlung in die Richtung der Auswanderung läuft, solltest du deine Zustimmung von der Übernahme der Umgangskosten geltend machen.
Und Ehegattenunterhalt sollte bei dem Alter der Kinder auch spätestens mit der Scheidung vorbei sein.