18-09-2011, 14:37
Hier stehen mal ein paar ganz nette Infos:
http://ec.europa.eu/civiljustice/mainten...eng_de.htm
20% vom Lohn sind bei 2 Kindern als Unterhalt fällig.
Aber: Die „Child Support Agency“ kann die Unterhaltsberechnung für den Kindesunterhalt nur vornehmen, wenn sich der nicht ortsansässige Elternteil in einem Landesteil des Vereinigten Königreichs befindet (d.h. in England, Wales oder Scotland) oder außerhalb des Vereinigten Königreichs für einen Arbeitgeber tätig ist, der sein Lohnbüro im Vereinigten Königreich hat.
Das klingt nach Spielraum. Ich weiß es aber nicht sicher...
http://ec.europa.eu/civiljustice/mainten...eng_de.htm
20% vom Lohn sind bei 2 Kindern als Unterhalt fällig.
Aber: Die „Child Support Agency“ kann die Unterhaltsberechnung für den Kindesunterhalt nur vornehmen, wenn sich der nicht ortsansässige Elternteil in einem Landesteil des Vereinigten Königreichs befindet (d.h. in England, Wales oder Scotland) oder außerhalb des Vereinigten Königreichs für einen Arbeitgeber tätig ist, der sein Lohnbüro im Vereinigten Königreich hat.
Das klingt nach Spielraum. Ich weiß es aber nicht sicher...
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Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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